Wie können Sie feststellen, ob ein Supermarkt hygienisch betrieben wird?
Pfützen und Schmutzfleckchen unter den Regalen sowie Kondenswasser in der Kühltruhe sind einige Anzeichen dafür, ob ein Supermarkt ordentlich gehalten wird oder vernachlässigter Betrieb herrscht. Folgende Punkte können als Indikatoren dienen.
Nicht sämtliche Probleme sind auf den ersten Blick ersichtlich – aber wer genauer hinhält, bemerkt häufig bereits bei der Einkaufstour, wie es um die Sauberkeit im Supermarkt bestellt ist. Ob Handschuhe oder verschmierte Kühlregale: Diese sechs Aspekte verraten viel darüber.
1. Sind Handschuhe beimPersonal obligatorisch?
Handschuhtragen beim Verkauf von offen verkauften Lebensmitteln wie Käse oder Wurst erscheint vielen Kunden als vertrauenswürdig, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist.
Wichtig ist, dass die Hände häufig gereinigt und desinfiziert werden, so wie es das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Lebensmittelgesetz vorschreibt. Wenn Verkäufer Handschuhe tragen, sollten diese ebenfalls regelmaßig ausgetauscht werden. Schließlich kann ein verschmutzter Handschuh ebenso unflexibel sein wie eine unreine Hand.
Tipp für Verbraucher: Achten Sie darauf, ob Mitarbeiter bei Wechsel von Aufgaben wie Kassenjob und Servicen bereit sind, ihre Handschuhe zu wechseln oder ihre Hände gründlich zu säubern.
2. Wie rein sind die Kühltruhe, der Boden und die Regale?
Einen Blick in die Kühltruhe werfen genügt schon: Wenn Eisablagerungen zu sehen sind, das Glas trüb erscheint oder Kondensation entsteht, deutet dies möglicherweise auf eine schlechte Pflege oder einen Defekt der Ausrüstung hin. Zudem deuten regalüberquellende Brösel, verkleckerte Getränke oder Staubschichting nicht gerade auf eine saubere Wartung hin. Genauso wenig wie ein dreckiger Boden – insbesondere wo frische Lebensmittel lagern sollten.
Gemäß den Richtlinien der Hygieneexperten für die Handelsbranche sollten Reinigungsschedules sowie -zyklen definiert werden. Daraus folgt, dass Kühlregale regelmäßig entfrosten und gereinigt werden müssen, während das ganze Geschäft jeden Tag gründlich gelüftet und sauber gehalten wird.
Tipp für Verbraucher: achten Sie darauf, dass selbst verborgene Bereiche wie Winkel oder Reinigungsbedarf unter Regalen nicht übersehen werden. Oft finden sich dort Verschmutzungen und Pfützen. In weniger frequent gepflegten Zonen bilden sich leicht Rückstände.
3. Werden die Mehrweg-Container ordnungsgemäß verwendet?
Mehrwegprodukte sind sowohl nachhaltig als auch hygienisch, vorausgesetzt, die richtigen Vorschriften werden eingehalten. Gemäß dem Lebensmittelverband Deutschland haben Käufer die Möglichkeit, teilweise ihre eigenen Containern einzubringen. Sie müssen sie allerdings entweder selbst füllen oder das Personal unter spezifischen Umständen anweisen. Es liegt am Supermarkt zu gewährleisten, dass kein Kontaminationsrisiko besteht – also keinen direkten Kontakt zwischen den benutztenContainern und der Verkaufsfläche aufkommt.
Tipp für Verbraucher: Ein verlässlicher Markt gibt klare Richtlinien für Wiederverwendungsbehälter bekannt, wie zum Beispiel Anweisungen bei der Abteilung für frische Lebensmittel.
4. Gibt es Plagen im Ihrer Supermarkt?
Sowohl bei Fliegen im Obstbereich als auch Motten in der Müslifläche oder sogar Mäusespuren: Schädlinge signalisieren eine ernste Bedrohung. Diese können Infektionen verbreiten und Lebensmittel unverzehrlich machen. Die Supermärkte haben die Pflicht, regelmäßig Inspektionen zur Erfassung von Schadinsekten vornehmen zu lassen. Dafür stehen ihnen unter anderem externe Spezialunternehmen sowie Falleinrichtungen zur Verfügung.
Tipp für Verbraucher: Wer Ungeziefer bemerkt, muss dies umgehend der Marktleitung mitteilen – sowie durch ein Bild dokumentieren. Im Falle eines schweren Infestations soll auch die Lebensmittelsicherheitsbehörde informiert werden.
5. Geht es dem Personal gut?
Gemäß der Lebensmittelhygieneregelung sind Personen mit ansteckenden Erkrankungen verbotenerweise von der Arbeit mit rohen Lebensmittelen ausgeschlossen. Offene Verletzungen auf den Händen oder Armen sollten ordnungsgemäß bedeckt werden. Fortbildungen sowie gesundheitliche Bescheinigungen (§ 43 IfSG) dienen dem Ziel, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie sich bei einer möglichen Erkrankung richtig verhalten sollten.
Tipp für Verbraucher: Falls Mitarbeiter ernsthafte Erkältungen haben oder ohne Schutz vor offenem Gewebe arbeiten, handelt es sich dabei um einen klaren Bruch der Hygienevorschriften.
6. Wie kann ich bei meinem Supermarkt Hygieneprüfungen einfordern?
In Deutschland haben die Lebensmittelkontrolleinstellungen der einzelnen Bundesländer die Aufsichtspflicht inne. Laut Angaben der Verbraucherzentralen können diese Daten von Bürgern anfochen werden, und zwar durch eine schriftliche Anfrage (für weitere Details lesen Sie hier). Diese Regelung basiert auf dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Obwohl die Formulierung frei gehalten sein kann, sollte sie präzise formuliert sein (ein Beispiel wäre etwa: „Ich beantrage Zugang zum letzte Überprüfungsbericht des Supermarkts XY in Musterstadt“).
Tipp für Verbraucher: Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website ein kostenfreies Vorlagenformular an. Die einzige Bedingung ist, dass Sie Ihren Namen sowie Ihre Adresse angeben.
Verwendete Quellen:
- mehrweg-verpackungen.de: „Wichtige Hinweise für die Wiederverwendbaren Behälter im Supermarkt und bei Takeaway-Restaurants“
- verbraucherzentrale.de: „Wie man die Ergebnisse der Lebensmittelsicherheitskontrolle einholen – so ist es möglich“
- lekkerland.de: "Hygienevorschriften im Einzelhandel – hier sind die wichtigsten Punkte"
- bmel.de: "Rechtsgrundlagen der Lebensmittelhygiene"
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